GOZ-Update bei Lubberich
Antworten auf die aktuellen Abrechnungsfragen
Schon die ersten vier Veranstaltungen im Hause Lubberich zum Thema neue GOZ waren sehr gut besucht, nun stand am 25. Mai für unsere Kunden bereits das Updateseminar zur Verfügung. Auch hier waren wieder viele Praxisinhaber/-innen mit ihren Abrechnungshelferinnen der Einladung gefolgt, um von der Referentin Frau Barbara Tretter die wichtigsten Paragrafen und Neuerungen in allen Bereichen der GOZ zu erfahren. Mit viel Fachkompetenz und Charme konnte Frau Tretter sämtliche Änderungen und Ergänzungen erläutern. Ebenso wurden die neuesten Erstattungsprobleme, sowie Abrechnungsempfehlungen mit Beispielen nicht außer Acht gelassen.
Frau Schell, Frau Müller, Praxis Dr. Günther, Dr. Struif, Bad Marienberg:
Es ist immer wichtig, gerade im Bereich der Abrechnung, auf dem neuesten Stand zu sein, man lernt hier nie aus. Die neuesten Informationen zur aktuellen GOZ, mit realitätsnahen Beispielen, sind dann im Praxisalltag sehr gut umzusetzen. Wenn dieses Thema dann noch so sympathisch und kompetent bearbeitet wird wie von Frau Tretter, macht es in einer solch angenehmen Atmosphäre noch mehr Spaß.
Wie noch nie unterliegt die GOZ-Auslegung derzeit stetigem Wandel. Am Ball zu bleiben lohnt sich!
Ein vielfacher Wunsch der GOZ-Kursteilnehmer war, dass in einem Seminar auf die Abrechnung von zahntechnischen Leistungen eingegangen wird.
Auch im Bereich der Prothetik bildet die GOZ die Grundlage für die Erbringung innovativer Leistungen auf hohem Qualitätsniveau. Selbst bei gesetzlich Versicherten wird oft gleichartiger und andersartiger Zahnersatz der Regelversorgung vorgezogen. Suprakonstruktionen sind quasi längst in aller Munde. Auch hier ist es notwendig, die häufig komplizierte Abrechnung dem medizinischen und technischen Fortschritt anzupassen.
Am 26. Oktober stellen wir Ihnen konkrete prothetische Lösungen und die dazugehörigen Berechnungsempfehlungen vor. Gezielte Erläuterungen der BEMA- und GOZ-Ziffern im prothetischen Bereich erleichtern die Abrechnung individueller Praxisfälle und räumen letzte Unsicherheiten aus. Außerdem widmen wir uns dem Erstattungsverfahren – angefangen bei den Festzuschüssen, bis hin zur Erstattungspraxis der privaten Versicherer.
Tipp von Barbara Tretter:
Neuer GOZ Kommentar der Bundeszahnärztekammer vom 07. Juni 2012
Hier wurde die Abrechnungsempfehlung für Aufbaufüllungen wie folgt präzisiert:
Neben der Präparation eines Zahnes zur Aufnahme einer Krone oder eines Brücken- oder Prothesenankers sind Leistungen nach den Nummern 2050 ff. nicht berechnungsfähig. Kavitätenversorgungen /Aufbaufüllungen innerhalb der Präparationssitzung sind nach der Nummer 2180 zu berechnen. Wird der Leistungsinhalt der Nummern 2050 ff. an Zähnen erfüllt, die zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Krone, Brücke oder einem Prothesenanker versorgt werden sollen, sind diese nach den entsprechenden Nummern zu berechnen.