Erstattungswesen / GOZ-Update
Abrechnungsweiterbildung mit Barbara Tretter
Im Mai war der Veranstaltungsraum bei Lubberich zwei Tage lang wieder gut gefüllt. Wie so oft in der letzten Zeit ging es hier unter anderem wieder um das Thema GOZ.
In unregelmäßigen Abständen treffen sich interessierte Zahnärzte und -ärztinnen sowie Abrechnungshelfer/-innen bei Lubberich, um bei diesem Thema auf dem Laufenden zu bleiben.
Auch beim Thema Erstattungswesen (Stolperfallen in Versicherungspolicen, Musterbriefe, Erstattungsprobleme und Gutachterwesen) konnte Abrechnungsspezialistin Barbara Tretter wichtige Hilfestellungen geben. In den Pausengesprächen stellte sich jedoch ein Engpass im Informationsfluss in der Praxis heraus.
Die richtige Dokumentation am Behandlungsstuhl
Hieraus haben wir für Sie die nächste Veranstaltung zusammengestellt.
Honorarmanagement ist Teamsache!
Das gesamte Team ist gefragt, wenn es heißt, den medizinischen Fortschritt, die hohe Behandlungsqualität und die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse in ein angemessenes Honorar umzusetzen. Nur eine exakte Kenntnis der Abrechnungspositionen und deren Leistungsinhalte sowie eine genaue Kalkulation der Leistungen schafft Transparenz in der Abrechnung und führt zu aufwandsgerechter Honorierung.
Das BEMA/GOZ-Seminar liefert Antworten auf die Fragen des Abrechnungsalltags, zeigt Möglichkeiten der sofortigen Honoraroptimierung und befasst sich mit der Abrechnungsfähigkeit, aber auch der Erstattungsfähigkeit allgemeiner, konservierender, chirurgischer und prophylaktischer Leistungen. Ein wertvolles Seminar für Behandler, Assistenzpersonal und Verwaltungsangestellte – damit kein Honorar mehr durch falsche oder fehlende Dokumentation verloren geht!
VERANSTALTUNGSTIPP HERBST 2013
Honorarmanagement ist Teamsache
Exakte Kenntnis der Abrechnungspositionen, Dokumentation, Honoraroptimierung
Termin: Herbst 2013
Ort: Lubberich Dental-Labor
Kosten: 100,– EUR inkl. MwSt.
Referentin: Abrechnungsspezialistin Barbara Tretter
Weitere Informationen: m.wiesmaier@lubberich.de
GOZ-Update bei Lubberich
Antworten auf die aktuellen Abrechnungsfragen
Schon die ersten vier Veranstaltungen im Hause Lubberich zum Thema neue GOZ waren sehr gut besucht, nun stand am 25. Mai für unsere Kunden bereits das Updateseminar zur Verfügung. Auch hier waren wieder viele Praxisinhaber/-innen mit ihren Abrechnungshelferinnen der Einladung gefolgt, um von der Referentin Frau Barbara Tretter die wichtigsten Paragrafen und Neuerungen in allen Bereichen der GOZ zu erfahren. Mit viel Fachkompetenz und Charme konnte Frau Tretter sämtliche Änderungen und Ergänzungen erläutern. Ebenso wurden die neuesten Erstattungsprobleme, sowie Abrechnungsempfehlungen mit Beispielen nicht außer Acht gelassen.
Frau Schell, Frau Müller, Praxis Dr. Günther, Dr. Struif, Bad Marienberg:
Es ist immer wichtig, gerade im Bereich der Abrechnung, auf dem neuesten Stand zu sein, man lernt hier nie aus. Die neuesten Informationen zur aktuellen GOZ, mit realitätsnahen Beispielen, sind dann im Praxisalltag sehr gut umzusetzen. Wenn dieses Thema dann noch so sympathisch und kompetent bearbeitet wird wie von Frau Tretter, macht es in einer solch angenehmen Atmosphäre noch mehr Spaß.
Wie noch nie unterliegt die GOZ-Auslegung derzeit stetigem Wandel. Am Ball zu bleiben lohnt sich!
Ein vielfacher Wunsch der GOZ-Kursteilnehmer war, dass in einem Seminar auf die Abrechnung von zahntechnischen Leistungen eingegangen wird.
Auch im Bereich der Prothetik bildet die GOZ die Grundlage für die Erbringung innovativer Leistungen auf hohem Qualitätsniveau. Selbst bei gesetzlich Versicherten wird oft gleichartiger und andersartiger Zahnersatz der Regelversorgung vorgezogen. Suprakonstruktionen sind quasi längst in aller Munde. Auch hier ist es notwendig, die häufig komplizierte Abrechnung dem medizinischen und technischen Fortschritt anzupassen.
Am 26. Oktober stellen wir Ihnen konkrete prothetische Lösungen und die dazugehörigen Berechnungsempfehlungen vor. Gezielte Erläuterungen der BEMA- und GOZ-Ziffern im prothetischen Bereich erleichtern die Abrechnung individueller Praxisfälle und räumen letzte Unsicherheiten aus. Außerdem widmen wir uns dem Erstattungsverfahren – angefangen bei den Festzuschüssen, bis hin zur Erstattungspraxis der privaten Versicherer.
Tipp von Barbara Tretter:
Neuer GOZ Kommentar der Bundeszahnärztekammer vom 07. Juni 2012
Hier wurde die Abrechnungsempfehlung für Aufbaufüllungen wie folgt präzisiert:
Neben der Präparation eines Zahnes zur Aufnahme einer Krone oder eines Brücken- oder Prothesenankers sind Leistungen nach den Nummern 2050 ff. nicht berechnungsfähig. Kavitätenversorgungen /Aufbaufüllungen innerhalb der Präparationssitzung sind nach der Nummer 2180 zu berechnen. Wird der Leistungsinhalt der Nummern 2050 ff. an Zähnen erfüllt, die zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Krone, Brücke oder einem Prothesenanker versorgt werden sollen, sind diese nach den entsprechenden Nummern zu berechnen.