Durch Lachgas zur entspannten Behandlung

Lachgaszertifizierung bei Lubberich

 

Die Teilnehmer des Schnupperkurses zur Lachgassedierung am 20. Juni 2012 waren sich schnell einig: „Wir wollen auch zertifiziert werden!“ Die Konsequenz daraus: Lubberich bietet den passenden Zertifizierungs­lehrgang an.

 

Zahnarzt Dr. More Khaghani, Andernach, bei der Sedierung

 

Zwei Wochen später war die Idee auch schon in Zusammenarbeit mit der Fir­ma Baldus Medizintechnik aus Urbar umgesetzt. Als Referenten konnten wir Dr. Kay Furtenhofer für die Lachgasse­dierung und den Facharzt für Anästhesi­ologie Dr. Hakan Candas gewinnen. So­wohl der theoretische als auch der prak­tische Teil fanden am 11. August in den Räumen von Lubberich statt. Abschlie­ßend erfolgte die offizielle Prüfung, die alle Teilnehmer erfolgreich bestanden. Damit stand einem zufriedenen Wo­chenende nichts mehr im Wege!

 

Viele Patienten wünschen sich eine Be­handlung ohne Schmerzen oder haben große Angst. Am liebsten wären sie ei­gentlich gar nicht dabei. Mithilfe der Lachgassedierung ist es möglich, die Patienten in eine tief entspannte Situa­tion zu bringen, mit dem Vorteil, dass es eben keine Vollnarkose mit allen Kon­sequenzen ist. Die Patienten sind wäh­rend der Behandlung mit Lachgas an­sprechbar und können so mit dem Zahn­arzt kooperieren.

 

Wir wünschen allen zertifizierten Zahn­arztpraxen mit ihren neuen Möglichkei­ten der Behandlung viel Erfolg!

 

Kontakt:

Baldus Medizintechnik GmbH

Auf dem Schafstall 5

56182 Urbar

Tel.: 0261 9638926-0

E-Mail: office@baldus­medizintechnik.de

 

 

Dr. Klaus Peplow, Andernach:

„Die Lachgassedierung hat sowohl für den Patienten als auch für den Behandler große Vorteile: dem sog. “Angstpatienten“ nimmt sie die Angst und den Stress vor und während der Behandlung, der Zahnarzt selbst kann ruhiger, stressund störungsfreier arbeiten, was der Qualität der Arbeit und den Nerven des Zahnarztes zugute kommt. Die Methode ist übrigens für Kinder ab etwa 6 Jahren ebenfalls geeignet.

Hinzu kommt, daß meine Praxis damit ein weiteres sog. „Alleinstellungsmerkmal“ bekommt, was sich wiederum positiv auf das Praxisimage auswirken wird.“