Ethik in Unternehmen – Ethik bei Lubberich
Als eines der ersten Unternehmen wurde Lubberich ausgezeichnet
Nach einem Auswahlverfahren der Wirtschaftsinitiative „Ethics in Business“ und einer Begutachtung durch Prof. Dr. Thomas Beschorner, Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik an der Universität St. Gallen und wissenschaftlicher Leiter der Gilde, wurde Lubberich für die Gilde „Ethics in Business“ vorgeschlagen und aufgenommen. Darauf sind wir sehr stolz!
Denn immer häufiger hört man sie – die Stimmen, die von Ethik, Moral und von Werten sprechen – vor allem dort, wo genau diese nicht zu finden sind. Doch was verstehen wir unter Ethik? Im Wörterbuch lesen wir: „Ethik ist die Lehre bzw. Theorie vom Handeln gemäß der Unterscheidung von Gut und Böse. Gegenstand der Ethik ist die Moral.“ Der Brockhaus präzisiert: „Ethik (die), philosophische Wissenschaft vom Sittlichen. Die Ethik fragt entweder nach der Gesinnung (Gesinnungs-E.) oder nach der Wirkung der menschlichen Handlungen (Erfolg-E.)“
Hinsichtlich der Wirkung der menschlichen Handlungen in Unternehmen wird der Ruf schnell laut: Her mit der Ethik und der Moral! Wir wollen sie, diese nicht kodifizierten Tugenden, die alten Werte, auf die noch Verlass ist. Wo ist schließlich der ehrbare Kaufmann, wenn man ihn braucht?
Negativbeispiele gibt es ohne Ende: „App-Zocke“, die Abzocke mit den kleinen, netten Programmen fürs Smartphone, die Online-Abofalle oder gefälschte Webseiten von Banken, um nur einige zu nennen. Dagegen waren die Drückerkolonnen, die älteren Damen an der Haustüre das fünfte Zeitschriftenabo angedreht haben, noch Waisenkinder.
Und das sind nur die kleinen “Alltagsaufreger”. Die Lebensmittelhändler mit Gammelfleisch, Rüstungsunternehmen, die Terroristen beliefern, oder Ärzte, die im großen Stil Organhandel betreiben, haben – so scheint es – von Unternehmens-„Ethik“ noch nichts gehört.
Solange Kassenärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, sich nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB strafbar machen (so eine BVerfG-Entscheidung), darf man auch in manchen Bereichen des Gesundheitswesen am Vorhandensein von Ethik und moralischem Handeln zweifeln (www.ztm-aktuell.de, 22.08.2012).
Hier setzt die Rückbesinnung auf die „alten“ Werte, wie z.B. Anstand, an. Insbesondere im medizinischen Bereich – in der gesundheitlichen Versorgung – muss ethisches Denken und Handeln an oberster Stelle stehen.