Unternehmen

Ethik in Unternehmen – Ethik bei Lubberich

Als eines der ersten Unternehmen wurde Lubberich ausgezeichnet

 

 

 

Nach einem Auswahlver­fahren der Wirtschaftsini­tiative „Ethics in Business“ und einer Begutachtung durch Prof. Dr. Thomas Beschorner, Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik an der Universität St. Gal­len und wissenschaftlicher Leiter der Gilde, wurde Lub­berich für die Gilde „Ethics in Business“ vorgeschlagen und aufgenommen. Darauf sind wir sehr stolz!

 

 

 

 

 

 

Denn immer häufiger hört man sie – die Stimmen, die von Ethik, Moral und von Werten sprechen – vor allem dort, wo genau diese nicht zu finden sind. Doch ­was verstehen wir unter Ethik? Im Wörterbuch lesen wir: „Ethik ist die Lehre ­bzw. Theorie vom Handeln gemäß der Unterscheidung von Gut und Böse. Gegenstand der Ethik ist die Moral.“ Der Brockhaus präzisiert: „Ethik (die), philo­sophische Wissenschaft vom Sittlichen. Die Ethik fragt entweder nach der Ge­sinnung (Gesinnungs-E.) oder nach der Wirkung der menschlichen Handlungen (Erfolg-E.)“

Hinsichtlich der Wirkung der menschli­chen Handlungen in Unternehmen wird der Ruf schnell laut: Her mit der Ethik und der Moral! Wir wollen sie, diese nicht kodifizierten Tugenden, die alten Werte, auf die noch Verlass ist. Wo ist schließlich der ehrbare Kaufmann, wenn man ihn braucht?

Negativbeispiele gibt es ohne Ende: „App-Zocke“, die Abzocke mit den klei­nen, netten Programmen fürs Smart­phone, die Online-Abofalle oder ge­fälschte Webseiten von Banken, um nur einige zu nennen. Dagegen waren die Drückerkolonnen, die älteren Damen an der Haustüre das fünfte Zeitschriftenabo angedreht haben, noch Waisenkinder.

 

Und das sind nur die kleinen “Alltagsaufreger”. Die Lebensmittelhändler mit Gammelfleisch, Rüstungs­unternehmen, die Terroristen beliefern, oder Ärzte, die im großen Stil Organhandel betreiben, haben – so scheint es – von Unternehmens-„Ethik“ noch nichts gehört.

 

Maurice Wiesmaier bei der Zertifikatsübergabe am 05. Oktober in Berlin mit Mentor Ulrich Wickert

 

“Was das Gesetz nicht verbietet, verbietet der Anstand.” Saneca

Solange Kassenärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Ge­genleistung für die Verordnung von Arz­neimitteln dieses Unternehmens ent­gegennehmen, sich nicht wegen Be­stechlichkeit nach § 332 StGB straf­bar machen (so eine BVerfG-Entschei­dung), darf man auch in manchen Be­reichen des Gesundheitswesen am Vor­handensein von Ethik und moralischem Handeln zweifeln (www.ztm-aktuell.de, 22.08.2012).

Hier setzt die Rückbesinnung auf die „alten“ Werte, wie z.B. Anstand, an. Insbesondere im medizinischen Bereich – in der gesundheitlichen Versorgung – muss ethisches Denken und Handeln an oberster Stelle stehen.

 

 

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